Allgemeine Geschäftsbedingungen der Transmedia Verlag GmbH & Co. KG Stand: September 2007
§ 1. Vertragsabschluss
1.1 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Verlag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und die dem Auftraggeber überreichten Mediadaten. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der
Verlag diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- oder Beilagenaufträge und einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen der technischen
Form oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen. Der Verlag veröffentlicht Anzeigen nicht, wenn deren Inhalt
gegen Gesetze oder behördliche Verfügungen verstößt oder wenn die Veröffentlichung für den Verlag nicht zumutbar ist.
Beilagenaufträge werden für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters in Originalgröße und mit der schriftlichen Bestätigung des
Verlages an den Auftraggeber bindend. Beilagen, die durch deren
Format oder Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils der Verlagsprodukte
erwecken oder Anzeigen enthalten, die der Verlag
nicht akzeptiert, werden nicht angenommen. Die Ablehnung des
Auftrags wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.
1.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, von seinem Anzeigenauftrag vor Anzeigenschluss zurück zu treten. Im Falle des Rücktritts werden folgende Stornokosten fällig:
- bis 8 Wochen vor Anzeigenschluss 20 % des Anzeigenpreises;
- bis 4 Wochen vor Anzeigenschluss 30 % des Anzeigenpreises;
- bis 2 Wochen vor Anzeigenschluss 40 % des Anzeigenpreises;
- bis zum Anzeigenschluss 50 % des Anzeigenpreises;
- nach Anzeigenschluss 100 % des Anzeigenpreises.
§ 2. Veröffentlichung, Probeabzug und Belegexemplar
2.1 Der Auftraggeber sendet die Druckvorlagen in der vom Verlag angegebenen Spezifikation an den Verlag. Der Auftraggeber ist
für die rechtzeitige Lieferung der Druckvorlagen an den Verlag verantwortlich. Die Spezifikation der Druckvorlagen und der Druckvorlagenschluss
ergeben sich aus den Mediadaten.
2.2 Der Verlag veröffentlicht Anzeigen nur in den in den Mediadaten angegebenen Größen und Platzierungen. Platzierungsbestätigungen
gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Gründen geändert werden. Dem Auftraggeber resultieren hieraus
keine Ansprüche.
2.3 Der Auftraggeber hat dem Verlag ausdrücklich und eindeutig mitzuteilen, wenn er die Veröffentlichung an einer bestimmten
Stelle, in einer bestimmten Ausgabe oder in einer bestimmten Rubrik wünscht.
2.4 Anzeigen- oder Beilagenaufträge müssen spätestens zum Anzeigenschluss beim Verlag vorliegen, sodass der Verlag gegebenenfalls
die Möglichkeit hat mitzuteilen, dass der Auftrag nicht ausgeführt werden kann. Der Anzeigenschluss ergibt sich aus
den Mediadaten.
2.5 Der Verlag erstellt Probeabzüge nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.
2.6 Den Aufwand für Änderungen der vereinbarten Ausführung bzw. der Druckvorlagen des Auftraggebers trägt der Auftraggeber.
Dieser wird gesondert berechnet.
2.7 Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht ohne weiteres als Anzeigen erkennbar
sind, mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich zu machen.
2.8 Der Verlag übersendet dem Auftraggeber nach dem Erscheinen kostenfrei ein Belegexemplar. Kann im Einzelfall ein Belegexemplar
nicht zugesandt werden (weil z.B. die gesamte Auflage vergriffen ist), erhält der Auftraggeber eine Bestätigung des Verlages
über das Erscheinen der Anzeige.
2.9 Der Verlag bewahrt die Druckunterlagen des Auftraggebers ein Jahr auf und vernichtet sie nach Ablauf der Frist. Der Verlag
sendet dem Auftraggeber seine Druckunterlagen innerhalb dieses Zeitraums auf seinen schriftlichen Wunsch hin auf seine Kosten
zurück.
§ 3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Anzeigenpreise ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Anzeigenpreisliste des Verlages. Die Anzeigenpreisliste
ist in den Mediadaten enthalten.
3.2 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Rechnungsbeträge
werden mit der Veröffentlichung der Anzeige fällig. Der Auftraggeber hat die Rechnung innerhalb der in den Mediadaten
angegebenen Fristen zu zahlen. Skonto wird in dem dort angegebenen Maße gewährt.
3.3 Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
zu zahlen. Der Verlag behält sich weitergehende Rechte vor.
3.4 Der Verlag kann bei Zahlungsverzug des Auftraggebers die weitere Ausführung des Auftrags bis zur vollständigen Zahlung
zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen.
3.5 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht
die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
§ 4. Haftung und Gewährleistung
4.1 Der Verlag hat höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik oder Aussperrung) nicht zu vertreten. Der Auftraggeber kann hieraus keine
Ansprüche ableiten.
4.2 Der Verlag haftet für Schäden des Auftraggebers, soweit der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des
Verlages, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Der Verlag haftet für das Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn er hierdurch mit seiner Leistung
in Verzug geraten ist, seine Leistung unmöglich geworden ist oder er eine wesentliche Pflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet
der Verlag für Personenschäden unbeschränkt; für Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden
begrenzt, maximal bis zum zehnfachen Wert des Entgelts für den Anzeigen- oder Beilagenauftrag. Die Haftung für alle übrigen
Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.
4.3 Ist der Abdruck einer Anzeige ganz oder zum Teil unleserlich, unrichtig oder unvollständig, hat der Auftraggeber Anspruch
auf eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine für die
Veröffentlichung der Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut fehlerhaft, so ist der
Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl Minderung oder die Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Ist die Schaltung
einer Ersatzanzeige für den Auftraggeber unzumutbar, so ist er berechtigt, sofort Minderung oder die Rückgängigmachung des
Vertrags zu verlangen.
§ 5. Datenschutz
Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehung ihm bekannt gewordene und für die Vertragserfüllung erforderliche Daten
des Auftraggebers. Diese Daten werden nur zum Zwecke der Vertragserfüllung verwendet.
§ 6. Schlussbestimmungen
6.1 Erfüllungsort ist Köln.
6.2 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
6.3 Es gilt das deutsche Sachrecht.
6.4 Gerichtsstand ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung
von Anzeigendruckvorlagen
Werden Druckvorlagen digital, also durch Datenträger (z.B. Diskette, Cartridges,
CD-ROM) oder durch Fernübertragung (z.B. ISDN) papierlos an den Verlag
übermittelt, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen:
1. Dateiformat: Druckvorlagen sollen nur mit geschlossenen Dateien digital
übertragen werden, also mit solchen Dateien, die der Verlag inhaltlich
nicht ändern kann. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung
von Anzeigen, die mit offenen Dateien (z.B. unter Corel Draw, QuarkXPress, Freehand
gespeicherte Dateien) übermittelt werden.
2. Zusammengehörende Dateien sind vom Kunden in einem gemeinsamen Verzeichnis
(Ordner) zu senden bzw. zu speichern.
3. Farbanzeigen: Bei digital übermittelten Druckvorlagen für Farbanzeigen
ist gleichzeitig auf Zeitungspapier ein Farb-Proof mit Fogra Medienkeil vom
Kunden mitzuliefern. Ansonsten bestehen keine Ersatzansprüche des Kunden
wegen etwaiger Farbabweichungen beim Anzeigendruck.
4. Computerviren: Der Kunde haftet dafür, dass die übermittelten
Dateien frei von Computerviren sind. Dateien mit Computerviren kann der Verlag
löschen, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche herleiten könnte.
Der Verlag behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren
beim Verlag weiteren Schaden verursachen.
5. Ansprüche wegen fehlerhafter Veröffentlichung: Beachtet der Kunde
diese Geschäftsbedingungen oder die Empfehlungen des Verlags zur Erstellung
und Übermittlung von digitalen Druckunterlagen (vgl. Seite »Digitale
Anzeigenübermittlung « in dieser Preisliste) nicht, so stehen ihm
keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung zu.
6. Datenträger: An den Verlag übermittelte Disketten oder CD-ROM
mit Druckvorlagen gehen in das Eigentum des Verlags über. Sie werden nur
auf ausdrücklichen Wunsch und für eine Versandgebühr von €
5,00 an den Kunden auf dessen Risiko zurückgeschickt. Andere hochwertige
Datenträger wie Cartridges, Iomega Zip 100 etc. sendet der Verlag unaufgefordert
und kostenfrei, jedoch auf Risiko des Kunden an diesen zurück.
Stand: 01.09.2004
Süddeutsche Zeitung
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